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Klage abweisen

См. также в других словарях:

  • abweisen — von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; zurückweisen; ablehnen; zur …   Universal-Lexikon

  • Klage, die — Die Klage, plur. die n, das Abstractum des folgenden Zeitwortes, die Handlung des Klagens, und die Worte und Töne, wodurch solches geschiehet, der Ausdruck unangenehmer Empfindungen durch Töne, und besonders durch Worte. 1. Überhaupt, wo es am… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Abweisen — Abweisen, verb. irreg. act. S. Weisen. 1) Eigentlich, mit der Hand ein Zeichen geben, sich zu entfernen. Einen abweisen. 2) In figürlicher Bedeutung. (a) Jemandes Bitten, Verlangen, Anbringen nicht annehmen wollen, ihn mit seinem Anbringen von… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Klage — Vorhaltung; Beschwerde; Anklage; Klageschrift; Wehklagen; Gejammer; Wehgeschrei; Lamento (umgangssprachlich); Jammer * * * Kla|ge [ kla:gə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Angebrachtermaßen abweisen — (Rechtsw.), Formel im Erkenntniß, wodurch einer Klage wegen ihrer mangelhaften Form keine Folge gegeben wird. Der Kläger hat alle, auch des Gegners Kosten zu bezahlen; allein er kann sein Recht in eines neuen Klage verfolgen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Angebrachtermaßen abweisen — durfte das Gericht nach dem frühern Zivilprozeßrecht die Klage (s. d.) wegen mangelhafter Begründung. Dabei wurde in der Sache selbst nicht entschieden. Der Ausdruck wird auch von der Zurückweisung andrer Ansprüche oder Anträge gebraucht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Falstaff (Verdi) — Werkdaten Titel: Falstaff Originaltitel: Falstaff Originalsprache: italienisch Musik: Giuseppe Verdi Libretto: Arri …   Deutsch Wikipedia

  • Doppelseitige Klagen — (Actiones duplices, Judicia duplicia), sind im römischen und gemeinen Rechte diejenigen Klagen, bei denen der Richter nicht bloß den Beklagten verurteilen oder die Klage abweisen, sondern auch den Kläger verurteilen durfte, ohne daß der Beklagte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • zurückweisen — annullieren; außer Kraft setzen; entkräften; von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; …   Universal-Lexikon

  • Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …   Deutsch Wikipedia

  • Einrede — (exceptio), im Prozeß die Entkräftung der Klage durch entgegenstehende Thatsachen, welche der Excipient beweisen muß (reus excipiendo fit actor), im weiteren Sinne jeder Vertheidigungsgrund. Die verzögerliche (dilatorische) E. will die Klage nur… …   Herders Conversations-Lexikon

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